Stolperfalle betriebliche Übung

 

In vielen Unternehmen gibt es keine arbeitsrechtliche Versorgungszusage. Sofern der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer beispielsweise einmal eine Direktversicherung eingerichtet und hierfür auch die Beiträge über mehrere Jahre hinweg bezahlt hatte, kann sich der Arbeitnehmer auf die betriebliche Übung berufen.

Betriebliche Übung bedeutet, dass der Arbeitnehmer aus dem Verhalten seines Arbeitgebers schließen musste, dass eine ihm mehrmals zugewendete Leistung nun dauerhaft zusteht. Der Arbeitgeber kann seine Leistung in diesem Fall nicht mehr einstellen. Der Gesetzgeber hat die betriebliche Übung und den Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung für die Begründung eines Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers im Betriebsrentengesetz benannt (§ 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG).